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   OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08   

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OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08 (https://dejure.org/2009,4794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.2009 - 4 LA 129/08 (https://dejure.org/2009,4794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 2009 - 4 LA 129/08 (https://dejure.org/2009,4794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 1 BAföG; § 28 Abs. 3 BAföG; § 29 Abs. 3 BAföG; § 266 StGB
    Ausbildungsförderung; Beweisanzeichen; Mitwirkungspflicht; Nichterweislichkeit; Rückforderung; Untreue; Vermögensanrechnung; unbillige Härte; verdeckte Treuhand

  • Judicialis

    BAföG § 27 Abs. 1; ; BAföG § 28 Abs. 3; ; BAföG § 29 Abs. 3; ; StGB § 266

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens nach §§ 26 ff. BAföG .: Ausbildungsförderung; Beweisanzeichen; Mitwirkungspflicht; Nichterweislichkeit; Rückforderung; Untreue; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Treuhandverhältnisse beim BAföG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    BAföG: Rückforderung wegen anzurechnenden Vermögens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 799
  • DÖV 2009, 640
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Er hat aber für die Frage, was eine Forderung (im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG) ist, keine eigenständige Regelung getroffen, sondern allein an das Zivilrecht angeknüpft (BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 395, 396; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 27 Rn. 1).

    Voraussetzung ist allerdings, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom Auszubildenden auch nachgewiesen ist (BVerwG, Urteile v. 4.9.2008 - 5 C 30/07 und 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 392, 395; Senatsbeschl. v. 18.2.2009 - 4 LA 623/07 -).

    Dabei setzt die zivilrechtliche Wirksamkeit des Treuhandvertrages voraus (BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 395, 396 f.), "dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 124 Rn. 10) - bereits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein von einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen ausbildungsförderungsrechtlich relevantes Vermögen des Auszubildenden/Treuhänders oder des Treugebers darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 395; Beschl. v. 27.11.2008 - 5 B 54/08 -).

  • BVerwG, 14.09.2007 - 4 B 37.07

    Aufklärungsrüge wegen der Nichtstellung eines Beweisantrags; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Der geltend gemachte Verfahrensmangel der mangelnden Sachaufklärung kann hier daher schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die anwaltlich vertretene Klägerin von der Stellung förmlicher Beweisanträge zur weiteren Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung vom 24. Januar 2008 abgesehen und damit nicht alles ihr Zumutbare zur Abwendung einer etwaigen mangelnde Sachaufklärung unternommen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9.2007 - 4 B 37/07 - Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 13).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen vor Gericht zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9.2007 - 4 B 37/07 - Beschl. v. 3.7.1998 - 6 B 67/98 - Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 81/94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom Auszubildenden auch nachgewiesen ist (BVerwG, Urteile v. 4.9.2008 - 5 C 30/07 und 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 392, 395; Senatsbeschl. v. 18.2.2009 - 4 LA 623/07 -).

    "Das gilt in dem vorliegenden ausbildungsrechtlichen Zusammenhang gerade im Hinblick auf die Gefahr des Missbrauchs bei solchen Abreden unter Angehörigen (siehe auch das Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Die Schriftform ist keine zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine verbindliche Treuhandabrede (BVerwG, Beschl. v. 27.11.2008 - 5 B 54/08 - ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 124 Rn. 10) - bereits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein von einem Auszubildenden verdeckt treuhänderisch gehaltenes Vermögen ausbildungsförderungsrechtlich relevantes Vermögen des Auszubildenden/Treuhänders oder des Treugebers darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 395; Beschl. v. 27.11.2008 - 5 B 54/08 -).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen vor Gericht zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9.2007 - 4 B 37/07 - Beschl. v. 3.7.1998 - 6 B 67/98 - Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 81/94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Die Fremdheit des Vermögens beurteilt sich dabei akzessorisch nach zivil- oder öffentlich-rechtlichen Maßstäben und nicht nach der wirtschaftlichen Zuordnung oder danach, wem die Zwecksetzungsbefugnis über das Vermögen zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.1951 - 1 StR 171/51 -, BGHSt 1, 186, 187; OLG Celle, Urt. v. 30.7.1958 - 1 Ss 181/58 -, NJW 1959, 496, 497; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 27. Aufl., § 266 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen vor Gericht zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9.2007 - 4 B 37/07 - Beschl. v. 3.7.1998 - 6 B 67/98 - Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 81/94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 4 LA 623/07

    Anforderungen an die steuerrechtliche Anerkennung einer zivilrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom Auszubildenden auch nachgewiesen ist (BVerwG, Urteile v. 4.9.2008 - 5 C 30/07 und 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 392, 395; Senatsbeschl. v. 18.2.2009 - 4 LA 623/07 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 125/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Dabei muss - gerade bei der hier in Rede stehenden fremdnützigen Treuhand - das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - VIII R 14/05 - BFH-RR 2008, 221, m.w.N.; LSG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2007 - L 3 AL 125/06 ZVW - juris Rn. 33).".
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87

    BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
    Dabei kann ein Härtefall in einem wirtschaftlichen Verwertungshindernis liegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33/87 -, NJW 1991, 3047, 3048).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

  • OLG Celle, 10.01.1990 - 3 U 45/89

    Anspruch auf den Gegenwert eines Sparkassenbriefes sowie aufgelaufene Zinsen;

  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04

    Zusammenbruch der "Kinowelt": BGH bestätigt Verurteilung wegen Untreue und

  • BGH, 25.06.1987 - IX ZR 199/86

    Übertragung einer Forderung auf einen anderen bei Vorliegen einer

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2009 - 4 LA 798/07

    Ausgehen von einem Bereithalten von Geräten zum gemeinsamen Empfang bei der

  • OLG Hamm, 28.11.1990 - 31 U 161/90

    Gläubigererstellung bei Sparkassenbriefen

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22

    Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 30.4.2009 - 4 LA 129/08 -, v. 14.10.2015 - 4 LA 303/14 -, u. v. 16.11.2010 - 8 LA 224/10 -, sämtl. in juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.4.2009 - 4 LA 129/08 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2010 - 4 LC 318/08

    Zurückverweisung einer Sache an das Verwaltungsgericht bei Heilung des

    Hierfür ist auch noch eine weitere Verhandlung erforderlich, da im Hinblick auf die entscheidungserhebliche Frage, ob hier ein anzuerkennendes Treuhandverhältnis bestanden hat, das die Übertragung von Vermögen auf die Großmutter der Klägerin kurz vor dem Antrag der Klägerin auf Gewährung von Ausbildungsförderung nicht als rechtsmissbräuchlich (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 13.1.1983 - 5 C 103.80 -, NJW 1983, 2829) erscheinen ließe, die Ausführungen der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nach den aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4.9.2009 - 5 C 12.08 -, NVwZ 2009, 395) und des Senats (Beschlüsse vom 29.9.2009 - 4 LA 147/08 - und 30.4.2009 - 4 LA 129/08 -) insoweit zu stellenden Anforderungen keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme eines solchen Treuhandverhältnisses ergeben haben.
  • OVG Niedersachsen, 08.05.2023 - 8 LA 80/22

    Betriebsstätte; Beweis; Meldebescheinigung; Rundfunkbeitragspflicht; Vermutung;

    Ein Grundriss der gesamten Räumlichkeiten wurde weder vom Gericht angefordert noch vom Kläger vorgelegt" , werden - unabhängig davon, ob damit nicht im Gewand des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel ( § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) die Rüge einer Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes, die dem Tatbestand des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO unterfällt und für die spezifische Anforderungen (Senatsbeschl. v. 16.11.2010 - 8 LA 224/10 -, juris Rn. 16; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 4.2.2010 - 5 LA 37/08 -, juris Rn. 8; v. 12.2.2008 - 5 LA 326/04 -, juris Rn. 3 u. v. 30.4.2009 - 4 LA 129/08 -, juris Rn. 17) gelten, vorgetragen wird - begründete Zweifel an der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht aufgezeigt.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2010 - 8 LA 26/10

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beweiswürdigung; Posttraumatische

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.4.2009 - 4 LA 129/08 -, juris Rn. 17).
  • VG Göttingen, 22.09.2009 - 2 A 261/07

    Rückforderung zuviel gewährter Ausbildungsförderung

    Dies gilt namentlich für die verschiedenen Sparbriefe, bei denen es sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen anders als bei Sparbüchern um Namensschuldverschreibungen handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.04.2009 - 4 LA 129/08 -).
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